Aufgaben
Die Verbandsversammlung hat sich ausdrücklich zu einer nachhaltigen Entwicklung des Verbandsgebietes bekannt. Die grundlegenden Ziele des Nachbarschaftsverbands sind im Leitbild sowie im wirksamen Flächennutzungsplan verbindlich niedergelegt. Die Planinhalte sind für sonstige Planungsträger bindend.
Der Verband hat im Wesentlichen folgende inhaltliche Tätigkeitsfelder:
- Steuerung der Wohnbauflächenentwicklung
- Steuerung der gewerblichen Entwicklung
- Steuerung des Einzelhandels
- Landschaftsplanung und Freiraumschutz
- Landschaftsentwicklung (z.B. Projekt Lebendiger Neckar)
- Umweltbericht
- Ökokonto
- Fachberatung der Verbandsmitglieder
- Beteiligung an allen raumbedeutsamen Planverfahren von Mitgliedsgemeinden und anderen Planungsträgern
Die durch das Nachbarschaftsverbandsgesetz und die Verbandssatzung zugewiesenen Aufgaben lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- „Der Nachbarschaftsverband hat unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung die geordnete Entwicklung des Nachbarschaftsbereichs zu fördern und auf einen Ausgleich der Interessen seiner Mitglieder hinzuwirken.
- Der Nachbarschaftsverband ist Träger der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung).
- Der Nachbarschaftsverband ist bei der verbindlichen Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuchs) zu beteiligen. Die Verbandsmitglieder haben den Nachbarschaftsverband über sonstige Planungen und über Maßnahmen, die mehrere zum Nachbarschaftsbereich gehörende Gemeinden berühren, zu unterrichten und ihm jederzeit Auskunft zu erteilen. Der Nachbarschaftsverband soll auf eine Abstimmung der Planungen und Maßnahmen hinwirken.
- Der Nachbarschaftsverband und der Regionalverband, zu dessen Verbandsbereich der Nachbarschaftsverband gehört, unterrichten sich gegenseitig laufend über den Stand ihrer Planungen und Maßnahmen, soweit gemeinsame Interessen berührt sind.“