Landschaftsplanung und Landschaftsentwicklung

Der Nachbarschaftsverband ist für seine 18 Mitgliedsgemeinden Träger der Landschaftsplanung. Mit dem Landschaftsplan werden insbesondere die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 9 BNatschG ff.) und das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (§ 10 NatschG ff).

Über die Landschaftsplanung hinaus hat sich der Nachbarschaftsverband zum Ziel gesetzt, ausgesuchte Landschaftsbereiche sichtbar zu entwickeln. Dazu wurden verschiedene gemarkungsübergreifende Landschaftsentwicklungsprojekte auf den Weg gebracht, mit denen eine ökologische Aufwertung und verbesserte Angebote für die Naherholung geschaffen werden.

 

Aktuelle Landschaftsentwicklungsprojekte