Interkommunale Biotopverbundplanung
Der Nachbarschaftsverband erstellt für sein Verbandsgebiet eine interkommunale Biotopverbundplanung. Ziel ist es, ein großräumiges und durchgängiges Konzept für die Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt zu schaffen und in die Umsetzung zu bringen. Näheres über den Ablauf können Sie nachfolgend entnehmen.
22.10.2024
Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit
Zum Auftakt des Planungsprozesses informiert der Nachbarschaftsverband gemeinsam mit dem zuständigen Fachbüro im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Öffentlichkeit, örtliche Interessenvertreter und sonstige Interessierte über den Prozess und die Ziele der interkommunalen Biotopverbundplanung sowie die Mitwirkungsmöglichkeiten. Die örtlich Interessierten (z.B. Vertreter der Landwirtschaft, Naturschutzgruppen) sollen eng in die Erstellung der interkommunalen Biotopverbundplanung eingebunden werden.
In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden lädt der Nachbarschaftsverband zu vier Informationsveranstaltungen ein, um näher über die Ziele und Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren. Die Information erfolgt je Bearbeitungsraum. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich.
Einladung Informationsveranstaltung
Oktober 2024
Vorstellung in den örtlichen Gremien
Zum Auftakt des Planungsprozesses werden die örtlichen Gremien der 16 Mitgliedsgemeinden über den Planungsprozess und die Ziele informiert.
08.03.2024
Information der Verbandsversammlung
Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, einen funktionalen landesweiten Biotopverbund im Land zu schaffen. Entsprechende Planungskosten unterstützt das Land mit 90% Förderung. Nach § 22 Abs. 4 NatSchG BW soll der Biotopverbund im Flächennutzungsplan gesichert werden, wodurch dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim als Träger der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung diese Zuständigkeit zukommt.
Da das Gebiet des Nachbarschaftsverbandes von besonders hoher Siedlungsdichte sowie zahlreichen Engstellen und Barrieren im Freiraumgefüge geprägt ist, wird ein erheblicher ökologischer Mehrwert erreicht, wenn die Biotopverbundplanung auf übergeordneten Maßstab und im gesamten Gemarkungsgebiet erstellt wird.
Vor diesem Hintergrund sind für 16 Mitgliedsstädte und –gemeinden des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim drei Fachbüros mit der Erstellung einer interkommunalen Biotopverbundplanung im Zeitraum von 2024 bis 2027 beauftragt. Dabei erfolgen die Planungen zeitgleich in vier Bearbeitungsräumen.
Die Bearbeitungsräume gliedern sich wie folgt:
Bearbeitungsraum-Nr. | zu bearbeitende Städte/Gemeinden | beauftragtes Fachbüro |
---|---|---|
1 | Dossenheim, Hirschberg a.d. Bergstraße, Schriesheim | BHM Planungsgesellschaft mbH |
2 | Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Ilvesheim, Ladenburg | BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung |
3 | Brühl, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt, Schwetzingen | SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GmbH |
4 | Leimen, Nußloch, Sandhausen | BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung |
Die Städte Mannheim und Heidelberg haben bereits entsprechende Planungen beauftragt. Im Laufe des Prozesses werden die Planungen für das gesamte Verbandsgebiet zusammengeführt, so dass eine flächendeckende Fachkonzeption für den Nachbarschaftsverband vorliegen wird. Die Vergabe externer Leistungen wurde in einer nicht öffentlichen Sitzung am 08.03.2024 durch die Verbandsversammlung einstimmig beschlossen. Die Information der Öffentlichkeit erfolgte im Anschluss im öffentlichen Teil.
Vorlage BVP (Verbandsversammlung 08.03.2024, Nr. N 01/2024)
11.03.2022
Beschluss zur Prüfung einer interkommunalen Biotopverbundplanung
Biotope und andere Schutzgebiete bilden wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Werden diese Lebensräume untereinander vernetzt, entsteht ein Biotopverbund. Dieser Biotopverbund ist wichtig, damit Arten zwischen den verschiedenen Lebensräumen wandern können und ein genetischer Austausch gewährleistet ist (§ 21 Abs. 1 BNatSchG).
Im Rahmen der interkommunalen Biotopverbundplanung im Nachbarschaftsverband soll ein interkommunaler Verbund wertvoller Lebensräume im Offenland und an Gewässern unter Förderung von gefährdeten Tierarten errichtet werden.
Der Grundsatzbeschluss zur Prüfung der Umsetzung im Nachbarschaftsverband fasste die Verbandsversammlung am 11.03.2022.
Grundsatzbeschluss (Verbandsversammlung 11.03.2022, Nr. N 02/2022)
Auf dem Grundsatzbeschluss begründet sich das Leistungsverzeichnis, welches im Vorfeld eng mit den Naturschutzbehörden abgestimmt wurde